Häufig gestellte Fragen siehe auch unter Biologische Krebstherapie
Mit welchen Erkrankungen darf ich zu Ihnen kommen?
Mit allen Problemen
Ausser Notarztsituationen. Meine Aufgabe ist ein „Gesundheitslotse“ zu sein.
Gemeinsam mit Ihnen ergründe ich die Krankung und den Therapieweg. Vielleicht brauchen wir dazu auch externe Unterstützung. Ich wecke mit meinen Therapien Ihre Selbstheilungskräfte, damit sie bald wieder wohler fühlen.
Was kostet eine Behandlung?
Der menschliche Organismus ist sehr kompliziert, störanfällig, verschleiß- und infektgefährtet. Jeder von uns ist einmalig sowie auch sein Gesundheitszustand. Menschen mit nur einer Erkrankung sind leider in meiner Praxis sehr selten, die meisten haben mehrere Beschwerden, die teils schon über Jahre mit vielen apothekenpflichtigen Medikmenten versorgt wurden. Diese haben den jeweiligen Krankheitszustand stabilisiert bzw. blockiert, in eine Allergie oder eine chronischen Erkrankung verlagert. Hier ist die Reaktionslage schlechter. Ich bin aber selbst überrascht, wie oft und schnell der Patient eine Reduzierung seiner Probleme angibt. Deshalb behandele ich am erfolgreichsten, wenn mir der Patient die volle Therapieauswahl überlässt.
Seit 1985 gibt es ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Dort sind die Leistungen und die Preisspannen genannt. Sie werden sicher mit dem damaligen Oberpreis heute einverstanden sein. Darüber hinaus ist ein Heilpraktiker berechtigt, höhere oder auch niedrigere Preise zu berechnen oder für eine Anzahl von festen Therapiekombinationen einen Festpreis zu vereinbaren. Meine Gebührenliste liegt im Wartezimmer zur Einsichtnahme aus. Die Kosten für nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführte Therapien bitte ich Sie vorher zu erfragen. Gerne erstelle ich Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag oder Sie nennen mir eine Summe für Ihre Gesundheit.
Erhalte ich eine Rechnung?
Grundsätzlich ist es empfehlenswert das Honorar und die Auslagen nach jeden Besuch zu begleichen. Einige Patienten wollen sogar im Voraus bezahlen.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung oder Quittung.
Zahlt meine Krankenkasse den Heilpraktiker?
Eine Privatkrankenkasse erstattet je nach den Vertragsbedingungen.
Die Beihilfe für Beamte zahlt teilweise die Heilpraktikerleistungen nach den untersten damaligen Sätzen von 1985 als Beihilfe zum Rechnungsbetrag und Privatkrankenkasse den vereinbarten Anteil.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften zahlen in der Regel nur, wenn die Schulmedizin keine adäquate Lösung besitzt und ein entsprechender Antrag genehmigt wurde. Hierüber gibt es auch einige höchstrichterliche Urteile, wann die Krankenkassen zahlen müssen.
Wenn ich schon meine Therapie selbst bezahlen muss, hilft sie auch?
Grundsätzlich ist es verboten ein Heilversprechen abzugeben. Dies ist unseriös. Zielgerichtete, natürliche Therapien haben in der Regel einen positiven Effekt auf die Gesundheit, ohne schädliche Nebenwirkungen aufzuweisen. Je eher eine geeignete Therapie begonnen wird, je besser, schneller und kostengünstiger kann sie helfen. Je effektiver und individuell abgestimmte Therapien und Heilmittel eingesetzt werden, umso zügiger kann der Heilerfolg eintreten.
Führen Sie Operationen durch?
Nein. Sollte eine Operation erforderlich sein, werde ich Sie an einen Facharzt verweisen.
Eine Operation ist auch immer ein Eingeständnis, dass keine gute Heilung rechtzeitig versucht wurde, bzw. nicht mehr möglich ist.
Ist aber eine Operation erfoderlich, kann ich vor und nach der Operation für Ihr Wohlergehen eine große Unterstützung sein.
Wussten Sie, dass Sie vom Hausarzt, in der Klinik oder im Krankenhaus in der Regel keine Heilmittel erhalten?
Warum arbeitet Ärzte und Heilpraktiker nicht zusammen?
Weil manche kassenärztliche Vereinigungen die Zusammenarbeit mit Heilpraktikern ausgeschlossen haben und sich manche Ärzte auch daran halten.
Ich würde die Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt sehr begrüßen. Als faire Partner könnte dies mit Sicherheit für alle Beteiligten eine Bereicherung darstellen. Mit einigen Fachärzten und Hausärzten habe ich eine gute interne Zusammenarbeit.
Letzten Endes entscheidet sich der Patient für seinen Behandler und sein Therapiekonzept. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die meisten Ärzte – schon alleine aus Zeitmangel – nicht über alle naturheilkundlichen Therapien und deren Möglichkeiten informiert sein können. Sie haben es nicht im Studium gelernt.
Die Kooperation zwischen Heilpraktiker und Schulmediziner kann je nach Ausgangslage vielfältig gestaltet werden. Ich informiere Sie und Ihren Arzt gerne in einem persönlichen Gespräch darüber.
Bitten Sie Ihren Arzt des Vertrauens, mit mir Kontakt aufzunehmen, denn Sie sind von beiden der
" Kunde " an dem beide entwas verdienen, wenn Sie Ihnen dienen.
Was kostet eine Behandlung?
Kennenlernangebot ab 10 €.
Sozialschwache Patienten, die mit sehr wenig Geld auskommen müssen oder andere, die nur ein kleines Problem oder eine Frage haben, können eine kurze Untersuchung mit Beratung, mit einem Zeitaufwand von weniger als 15 Minuten, für 10 Euro erhalten.
Telefonische Anmeldung mit Stichwort “10,00 € Besuch” ist erforderlich.
Ein normaler Erstbesuch kostet in der Regel mit Standartuntersuchung und Beratung 42,50 €.
Für weitere Fragen und Untersuchungen stehe ich zur Verfügung.